Über die Verlängerung der erhöhten KUG-Sätze und des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes aus einer geringfügigen Beschäftigung bei Bezug von Kurzarbeitergeld hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bereits informiert. Das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (BT-Drs. 20/188), in dem diese Verlängerungen geregelt sind, wurde am 11. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann betont, hätten die Kollegen vom Arbeitgeberverband unternehmer nrw zur besseren Übersicht diese aktuellen Sonderregelungen zur Kurzarbeit tabellarisch zusammengefasst. Das Ergebnis ist nachfolgend aufgeführt..