01 Sep „Handbuch der A1-Bescheinigung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Seit vielen Jahren dient die „Bescheinigung über die Rechtsvorschriften der sozialen Sicherheit, die auf den/die Inhaber/in anzuwenden sind“, sog. A1-Bescheinigung, als Nachweis, dass für eine Person auch während einer Tätigkeit in einem anderen EU-Mitgliedsstaat das Recht eines bestimmten Mitgliedstaates für den Bereich der sozialen Sicherheit...