31 Jan Gültigkeitsbegrenzung von EU-Impfzertifikaten ab 1. Februar 2022
Ab dem 1. Februar 2022 wird die Gültigkeit des digitalen COVID-Zertifikats der EU auf neun Monate begrenzt, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, sei es aktuell unklar, welche Regelung es innerhalb von Deutschland geben werde. Die Gültigkeitsdauer der Impfnachweise werde durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) festgelegt und auf deren Internetseite veröffentlicht. Diese Vorgaben hätten gemäß der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch Auswirkungen auf die 3G-Regelung in Betrieben. Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Aktuell gibt es noch keine Veröffentlichung bzgl. einer verkürzten Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten. Sollte das technische Ablaufdatum der digitalen Impfzertifikate zur Grundimmunisierung in den Apps automatisch zum 1. Februar auf neun Monate verkürzt werden, führt dies bei werktäglicher digitaler Auslesung der Zertifikate zu Zugangsproblemen, sobald die Impfung länger als neun Monate her ist.“ Nach Informationen des Arbeitgeberverbandes Osthessen sei grundsätzlich davon auszugehen, dass es zeitnah zu einer Begrenzung der Gültigkeit von Impfzertifikaten durch das PEI kommen werde und somit auch die Impfzertifikate für die Zugangskontrolle dem Arbeitgeber erneut vorgelegt werden müssten. „Ob dies bereits parallel mit der EU-Regelung zum 1. Februar erfolgen wird oder abweichende Daten und ggf. auch Gültigkeitszeiträume gewählt werden, ist aktuell aber noch nicht absehbar. Wir möchten Sie aber frühzeitig für diese Problematik sensibilisieren. Datenschutzrechtlich lässt sich vertreten, dass die Erhebung der besonderen personenbezogenen Daten, Anzahl der Impfdosen sowie Datum der letzten Impfung, zur Einhaltung der Verpflichtung nach § 28b IfSG zum Zweck der Zugangskontrollen gedeckt wäre, sobald eine entsprechende Regelung angekündigt wurde.“ Die BDA habe sich gemeinsam mit anderen Dachverbänden wie BAVC oder Gesamtmetall gegenüber den beteiligten Ministerien bereits für klare Ankündigungs- und angemessene Umsetzungsfristen eingesetzt.