07 Feb Neue hessische Corona-Regeln ab 07.02.2022
Umgehend und mit Bekanntgabe der neuen hessischen Corona-Regeln informiert der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. dazu detailliert. Danach hat die Landesregierung beschlossen, dass die 2G-Regelung im Einzelhandel entfällt. So fallen die Einschränkungen für Ungeimpfte beim Einkaufen dort weg, wo bislang nur Geimpfte und Genesene Zutritt hatten. Alle Kunden ab 15 Jahren müssen allerdings eine FFP2-Maske tragen, für jüngere Kunden reicht eine medizinische Maske. Arbeitskräfte im Einzelhandel dürfen zwischen medizinischer und FFP2-Maske wählen. Auch die Zahl der Zuschauer bei Großveranstaltungen wurden angehoben. Wie der Geschäftsführer Manfred Baumann verdeutlicht, dürften Veranstalter im Freien bis zu 50 Prozent der Plätze besetzen, höchstens aber seien 10.000 Teilnehmer zugelassen. „In Innenräumen wird die Auslastung auf maximal 30 Prozent bzw. bis zu 4.000 Besucher begrenzt. Grundsätzlich gilt bei Veranstaltungen mit mehr als zehn Menschen sowie in Kinos, Restaurants und beim Hallensport 2G+, unabhängig von der Inzidenz. Das bedeutet: Zur vollständigen Impfung oder Genesung muss ein negativer Schnelltest vorgelegt werden.“ Ebenso bestehe keine Hotspot-Regel mehr, das wiederum bedeute, dass die Maskenpflicht in Fußgängerzonen und das Alkoholverbot auf belebten Plätzen aufgehoben ist. Ebenfalls stellt der Arbeitgeberverband eine Auflistung zur Verfügung, was unter dem Begriff „2G-plus“ zu verstehen ist:
– Doppelt geimpft: Ab dem 15. Tag bis 90 Tage nach der Zweitimpfung erfüllt man die 2G-plus-Bedingung. Danach nicht mehr.
– Doppelt geimpft und getestet: Bis 90 Tage nach der Zweitimpfung erfüllt man die 2G-plus-Bedingung ohnehin. Wenn man im Zeitraum danach einen Test macht, erfüllt man die 2G-plus-Bedingung für 24 Stunden (Schnelltest) bzw. für 48 Stunden (PCR-Test) ab dem Testzeitpunkt.
– Dreimal geimpft (geboostert): Ab dem Tag der Drittimpfung erfüllt man die 2G-plus-Bedingung.
– Zweimal geimpft und genesen: Aber der Entlassung aus der Isolation erfüllt man die 2G-plus-Bedingung.
– Einmal geimpft, danach genesen und danach wieder geimpft: Ab dem Tag der zweiten Impfung erfüllt man die 2G-plus-Bedingung.
– Geimpft und danach genesen: Ab der Entlassung aus der Isolation erfüllt man die 2G-plus-Bedingung.