11 Okt Aktualisierte FAQ zum Kurzarbeitergeld
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, wurde die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung am 26. September 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27. September 2022 in Kraft getreten. Ebenfalls wurde die Verordnung über die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer am 29. September 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist am 30. September 2022 in Kraft getreten.
Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann mitteilt, gelten damit gelten folgende Erleichterungen:
– Verringertes Mindesterfordernis von 10 % der Beschäftigten bis 31. Dezember 2022,
– Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden bis 31. Dezember 2022 sowie
– Öffnung der Kurzarbeit für Beschäftigte der Zeitarbeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2022.
Ebenfalls hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat vor diesem Hintergrund folgende fachliche Weisung veröffentlicht:
– Weisung 202209013 vom 27. September 2022 – Kurzarbeitergeld – Verlängerung des erleichterten Zugangs
– Weisung 202209014 vom 4. Oktober 2022 – Befristete Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
Abschließend erläutert Baumann, dass die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die FAQ-Kurzarbeit entsprechend aktualisiert hat. Die FAQ der BDA sind einzusehen unter https://arbeitgeber.de/covid-19.