Das Bundesarbeitsministerium hat in Bezug auf die am 1. Oktober 2022 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Fragen und Antworten (FAQ) veröffentlicht und bereits aktualisiert. Enthalten sind darin eine Zusammenfassung zu den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen entsprechend der Verordnung sowie konkrete Themen wie:
– Verminderung von betriebsbedingten – Personenkontakten, – betriebliche Testangebote, – Masken, – Impfungen, – zur Überwachung – und zum Thema Homeoffice.
AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann verdeutlicht dazu: „Insbesondere die Zusammenfassung zu Beginn der Webseite macht ein weiteres Mal deutlich, dass die Basis der betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen die Gefährdungsbeurteilung darstellt. Dabei sind bewährte Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und zu prüfen, wie etwa der Mindestabstand, Lüften, Maskenpflicht. Dies ist überall dort notwendig, wo technische oder organisatorische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz bieten. Wichtig sind ebenfalls eine Reduzierung der Personenkontakte sowie regelmäßige betriebliche Testangebote. Entsprechende Maßnahmen sind dann in einem Hygienekonzept festzulegen.“