22 Sep FAQ zum Datenschutzabkommen EU-USA
Die Europäische Kommission hat im Juli 2023 ihren Angemessenheitsbeschluss für das neue Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA, das sogenannte „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“, angenommen. Dazu heißt es vom Arbeitgeberverband Osthessen e.V., dass das neue Datenschutzabkommen als Nachfolger des sogenannten „Privacy Shields“ zukünftig die Rechtsgrundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten an US-Unternehmen bilde. Die Europäische Kommission habe dem neuen Abkommen ein angemessenes Datenschutzniveau attestiert.
AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert: „Der neue Angemessenheitsbeschluss bringt für die Unternehmen bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA einige Erleichterungen mit sich. Der Transfer personenbezogener Daten von der EU in die USA ist nun wieder ohne zusätzliche Maßnahmen möglich. “ Dennoch, so fügt der Jurist hinzu, sei Voraussetzung, dass die US-Unternehmen, an die die Daten übermittelt werden, nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind.
Und weiter heißt es: „Welche Konsequenzen der Angemessenheitsbeschluss konkret hat und worauf Unternehmen künftig achten sollten, wird in einem FAQ-Dokument der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände näher beleuchtet und Hilfestellung für die Praxis bietet.“ (Als Anlage verfügbar)