In seinem aktuellen Schreiben hat der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darauf hingewiesen, dass das Justizministerium einen Referentenentwurf des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vorgelegt hat. Dazu verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Eine der bedeutsamsten Änderungen, die das Arbeitsrecht betrifft, dürfte die Möglichkeit sein, die bisher erforderliche Schriftform für Arbeitsverträge künftig durch eine qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen. Auch darüber hinaus sollen im Zivilrecht Schriftformerfordernisse vielfach durch die Textform ersetzt werden. Insgesamt soll die Digitalisierung laut dem Entwurf „durch den Verzicht oder die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht“ vorangetrieben werden.“ Zudem, so heißt es weiter, sollen u. a. Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Der Geschäftsführer wird über das weitere Gesetzgebungsverfahren informieren.