„Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung

Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. nimmt Bezug auf die angekündigte Wachstumsinitiative der Bundesregierung mit einer Vielzahl von Themengebieten. Wie dazu der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert, kommen auf die Unternehmen auch arbeitsrechtlich neue Regelungen und Vorschriften zu. „Im Fokus stehen Neuerungen bei der Arbeitszeit. Zum einen sollen Zuschläge für Mehrarbeit steuer- und sozialversicherungsfrei werden, wenn diese die tariflich vereinbarte Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden oder im tariflich nicht geregelten Bereich von 40 Stunden übersteigt. Dadurch will die Bundesregierung Überstunden attraktiver machen und so die Flexibilität in Unternehmen erhöhen. Zum anderen soll die steuerliche Begünstigung von Prämien einen Anreiz schaffen, dass Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeitszeit ausweiten. “

Um flexiblere Arbeitsmodelle zu implementieren, so Baumann, und um auf Phasen mit erhöhter Arbeitsbelastung dynamisch reagieren zu können, plane die Bundesregierung außerdem, Abweichungen von der bisher geltenden gesetzlichen Tageshöchstarbeitszeit zu ermöglichen. „Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nach tarifvertraglicher Gestattung. Auch Vertrauensarbeitszeit soll weiter möglich sein.“

Während der Corona-Pandemie habe der Gesetzgeber die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung eingeführt. „Nun wird analysiert, ob die telefonische Krankschreibung weiterhin beibehalten oder nicht vielmehr angepasst werden sollte. Hier sind in der Praxis bereits erhebliche Probleme aufgetreten. Auch die (Weiter-)Beschäftigung älterer Menschen, die die Regalaltersgrenze bereits erreicht haben, soll für Arbeitgeber attraktiver werden. Dafür wird die Befristung der Arbeitsverträge erleichtert. der Jurist betont: „Auch für die älteren Arbeitnehmer selbst soll es lohnender werden, ihre Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung zu stellen. So plant die Bundesregierung, dass die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung gestrichen und stattdessen direkt an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Zudem soll es eine abgabenfreie „Rentenaufschubprämie“ geben: Die Arbeitnehmer sollen eine Einmalzahlung in Höhe der entgangenen Rentenzahlung zuzüglich der eingesparten Krankenversicherungsbeiträge erhalten. “

Die Lieferkettenrichtlinie der EU solle im Hinblick auf die Sorgfalts- und Berichtspflichten noch in dieser Legislaturperiode durch Änderung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes umgesetzt werden. „Die Bundesregierung will nach eigenem Bekunden dabei ‚so bürokratiearm wie möglich‘ vorgehen und prognostiziert, dass künftig deutlich weniger Unternehmen von den Lieferkettensorgfaltspflichten erfasst werden.

Die Bundesregierung will Weiterbildung effektiv fördern: „Ein weiterer Baustein ist die sog. ‚Arbeitsmarktdrehscheibe‘, also eine Vernetzung zwischen Arbeitgebern zur schnellen Weitervermittlung von Mitarbeitern. Arbeitgeber sollen auf diese Weise die Chance haben, schneller neue Mitarbeiter zu finden und diese vor einer festen Einstellung besser kennenzulernen. In diesem Zusammenhang möchte die Bundesregierung auch (endlich) rechtssichere Probebeschäftigungen ermöglichen. “

Das Bundestariftreuegesetz soll dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten. Die Bundesregierung plant, die betriebliche Altersversorgung zu überarbeiten, damit mehr Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung anbieten. Insbesondere Beschäftigte mit geringen Einkommen sollen gefördert werden. Ebenfalls soll der Arbeitsmarkt attraktiver für qualifizierte Einwanderer werden. Im Zentrum sollen dabei der Bürokratieabbau, eine Flexibilisierung der Leiharbeit und Steuererleichterungen stehen.

Zusammenfassend erklärt Manfred Baumann: „Bislang handelt es bei der Wachstumsinitiative nur um eine Absichtserklärung der Bundesregierung. Es bleibt abzuwarten, was von den genannten Zielsetzungen in den Gesetzgebungsverfahren tatsächlich übrigbleibt und insbesondere , wie manche rechtlich schwierigen Fragen rechtssicher gestaltet werden sollen.“