Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben ein „Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), auch im Lichte der Vorgaben der „EU-Lieferketten-Richtlinie“, veröffentlicht. Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. weist darauf hin, dass das Dokument im Wesentlichen wortgleich mit dem vom BMWK und BMAS im Juni 2024 vorgelegten „Optionenpapier“ ist, über das bereits in einem früheren Rundschreiben informiert wurde. Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „MWK und BMAS haben angekündigt, dass die Sofortmaßnahmen durch Weisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgehend umgesetzt werden. Nach Auffassung der Ministerien ergänzt dieses kurzfristige Maßnahmenpaket die Vorbereitungen der Bundesregierung zur Anpassung des LkSG an die CSDDD-Richtlinie, die gemäß der am 5. Juli 2024 beschlossenen Wachstumsinitiative noch für diese Legislaturperiode angekündigt wurde. “ Die Maßnahmen sind im Einzelnen:

  1. Anpassung der LkSG-Berichtspflicht: Zur LkSG-Berichtspflicht soll im Rahmen der Umsetzung der CSRD-Richtlinie (vgl. Rundschreiben W 7/2024 vom 27. März 2024) ein Ersetzungsrecht für Unternehmen geschaffen werden (keine doppelte Berichtspflicht). Die Fälligkeit der Berichte für den Berichtszeitraum vor dem 1. Januar 2024 soll verschoben werden, so dass sie erst bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht werden müssen.
  2. Konkretisierung des risikobasierten Ansatzes (bzw. des Angemessenheitsprinzips): In der Prüfpraxis und den Handreichungen/FAQ soll das BAFA auch das Rechtsdurchsetzungsniveau im Produktionsland und die Risikodisposition eines Vertragspartners berücksichtigen.
  3. Entlastung von KMU: Das BMWK und das BMAS werden Mustervertragsklausel und Musterfragebogen unterstützen, die KMU entlasten sollen. Diese sollen mit den zu erarbeitenden Mustervertragsklauseln (Art. 18 CSDDD) abgestimmt werden. BAFA wird noch klarer kommunizieren, dass Unternehmen, die allen Zulieferern undifferenziert Fragebogen zuschicken, gegen den risikobasierten Ansatz verstoßen.
  4. Brancheninitiativen und Pooling von Audits: Das BAFA wird klarstellen, dass sich Unternehmen in den Grenzen des Kartellrechts zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten oder für gemeinsame Kontrollmaßnahmen bei Zulieferern zusammenschließen dürfen. Jedes einzelne Unternehmen muss aber weiterhin seine Sorgfaltspflichten selbst erfüllen. Die Verankerung von wirkungsvollen Brancheninitiativen im Folge-NAP wird geprüft.
  5. Orientierung zu Standards und Zertifizierungen: Das BAFA wird eine LkSG-Handreichung zu geeigneten Branchenstandards, Multistakeholder-Initiativen, Siegeln, Zertifizierungen und Audits mit Blick auf die Vorgaben des LkSG erstellen.
  6. Vertiefter Austausch mit der Wirtschaft: BMAS/BMWK werden im 4. Quartal 2024 einen „strukturierten Dialogprozess mit Unternehmen“ zur LkSG-Umsetzung starten und „Lösungen zu bestehenden Herausforderungen“ erarbeiten.“
  7. Outreach zu Prüfansatz des BAFA: Das BAFA wird sich als „Frontrunner“ bei dem Aufbau des geplanten Netzwerks von Prüfbehörden in den EU-Mitgliedstaaten einbringen und für seinen etablierten Prüfansatz werben.
  8. Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodes (DNK): Der DNK wird ein KMU-Model enthalten, das auf Grundlage des europäischen Standards für nicht berichtspflichtige Unternehmen (VSME-Standards) erarbeitet wird.
  9. Bessere Unterstützung durch die Bundesregierung: Die Information, Beratung und Betreuung der deutschen Unternehmen im Ausland wird unter Einbindung von Germany Trade and Invest (GTAI) und des Netzes der Auslandshandelskammern (AHK) intensiviert und die „qualitätsgesicherte Verfügbarkeit von Auslandsnetzwerken“ verbessert. Die bilaterale Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur „Fortentwicklung und Überwachung“ von ESG-Standards soll intensiviert werden. Gegenüber der chinesischen Regierung soll auf einen besseren Marktzugang für internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gedrungen werden. Das BMAS will die Branchendialoge fortführen und die OECD-Leitsätze als „Bestandteil von Beratungsaktivitäten und beim Outreach der Bundesregierung in Drittstaaten“ ansehen.
  10. Praxischecks: Das BMKW wird das „Instrument der Praxischecks“ zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fortführen.

In einer ersten Bewertung bezieht der Jurist Stellung: „Das Sofortprogramm bleibt hinter den von der Wirtschaft geforderten Entlastungen zurück. Bei einigen der im Programm enthaltenen Maßnahmen gibt es aber die Chance für praktische Erleichterungen für die Unternehmen. Es wird nun auf die konkrete Umsetzung ankommen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die entlastenden Maßnahmen aus der vom Bundeskabinett verabschiedeten Wachstumsinitiative, insbesondere die Herausnahme von Unternehmen aus dem LkSG-Anwendungsbereich, zeitnah umgesetzt werden. Mit Blick auf den geplanten Austausch mit der Wirtschaft ist es wichtig, dass auch die Verbände direkt beteiligt werden und der Austausch nicht nur mit einzelnen ausgewählten Unternehmen stattfindet, um zu gewährleisten, dass alle die Wirtschaft interessierenden Fragen der LkSG-Umsetzung behandelt werden. “