Entgelttransparenzrichtlinie wirkt nicht unmittelbar

Seit Inkrafttreten der Entgelttransparenz-Richtlinie im Juni 2023 sind vermehrt Anfragen zu den Obliegenheiten an den Arbeitgeberverband Osthessen e.V. herangetragen worden, die sich bereits heute aus der Richtlinie ergeben könnten.  Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie sind Änderungen im Entgelttransparenzgesetz zu erwarten. Die Umsetzungsfrist endet für den deutschen Gesetzgeber am 7. Juni 2026. Ein Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums liegt bislang nicht vor.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat ein Bewertungspapier zur Notwendigkeit erstellt, vor Abschluss des nationalen Gesetzgebungsverfahrens Umsetzungsschritte in der betrieblichen Praxis einzuleiten.

Dazu betont der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Aus Sicht der BDA besteht vor Abschluss des deutschen Gesetzgebungsverfahrens keine rechtliche Pflicht, Entgeltsysteme umzugestalten. Es kann sich allerdings anbieten, vorbereitend ein bestehendes Entgeltsystem zu analysieren und eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Bei Anwendung tariflicher Entgeltsysteme wird ein möglicher künftiger Anpassungsbedarf nach Einschätzung der BDA gering sein.“