Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, zahlen demnächst eine deutlich höhere Ausgleichsabgabe. Dies teilt aktuell der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mit. Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert, sind Unternehmen ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine Ausgleichsabgabe an. Betriebe, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben, müssen keine Anzeige abgeben.
„Im kommenden Jahr steigt die Ausgleichsabgabe. Neben einer allgemeinen Erhöhung der Ausgleichsabgabe wird ab 2025 eine höhere vierte Stufe für Betriebe berechnet, die laut Anzeigeverfahren trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Es gelten dann für 2025 (auf Rechenbasis der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze des Jahres 2024) folgende Staffeln: