Kurzarbeitergeld: Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer

Der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann weist darauf hin, dass Bundeskanzler Scholz im Nachgang zum sogenannten Stahlgipfel am 9. Dezember 2025 angekündigt hatte, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 2 Jahre zu verlängern: „Inzwischen liegt dazu ein Referentenentwurf einer Dritten Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vor. Nach dem Verordnungsentwurf soll auf der Grundlage des § 109 Abs. 4 SGB III die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Es ist vorgesehen, dass die Verordnung bis 31. Dezember 2025 befristet wird. Sie soll spätestens zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Kabinettsbefassung ist für den 18. Dezember 2024 vorgesehen.“

Bei Interesse kann dazu eine Bewertung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gelesen werden.