Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann mitteilt, hat das für die behördliche Kontrolle und Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Umsetzung des LkSG neue Handreichungen gemäß § 20 LkSG zu den Themenkomplexen Standard, Audits und Zertifizierungen veröffentlicht. Diese möchte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. seinen Mitgliedern zukommen lassen. Dazu zählen „Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente im Sorgfaltsprozess“ (Anlage 1) sowie „Executive Summary zur Handreichung“ (Anlage 2) und „Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Handreichung“ (Anlage 3).
Der Jurist erläutert: „Die Handreichungen sollen eine konkrete Orientierungshilfe in Bezug auf die Auswahl und Nutzung von Standards, Audits und Zertifizierungen als Instrumente zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem LkSG sowie zu Fragen des behördlichen Umgangs bieten. Die Handreichungen richten sich primär an die unter das Gesetz fallenden Unternehmen und an Stakeholder wie Verbände, Zivilgesellschaft, öffentliche und private Kontrollstellen aber auch an kleine und mittlere Unternehmen. Das BAFA arbeitet darüber hinaus an der Erstellung von weiteren Handreichungen zu den Themen ‚Abhilfe im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern‘, ‚Sorgfaltspflichten und Kinderrechte ‘ sowie ‚Transportsektor‘.“