Übergangsregelung zum Statusfeststellungsverfahren für Honorarlehrkräfte

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, tritt nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Honorardozenten unter bestimmten Voraussetzungen die Versicherungspflicht erst ab dem 01.01.2027 ein. Die Problematik kann grundsätzlich auch in anderen Bereichen (z.B. externe IT-Fachkräfte), aber auch bei Fachkräften in der betrieblichen Aus- und Fortbildung auftreten.

Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat einen Fragen- und Antwortkatalog zu den häufigsten Nachfragen zu diesem Thema zusammengestellt . Darin sind zahlreiche Hinweise der DRV Bund sowie die aktuellen Besprechungsergebnisse der Spitzenverbände der Sozialversicherung zur praktischen Umsetzung der Übergangsregelung eingearbeitet.“