21 Okt. Bundesregierung plant Bürokratierückbau im Arbeitsschutz
Da das Bundesarbeitsministerium (BMAS) einen Plan zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz vorgelegt hat , informiert jetzt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. über den wesentlichen Inhalt. Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Ziel ist, praxisorientierte Lösungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Arbeitsschutz umzusetzen. Dies soll in drei zeitlich gestuften Paketen mit folgenden wesentlichen Änderungen erfolgen .“
- Paket 1: Sofortprogramm (Initiierung bis Ende 2025)
In KMU mit weniger als 50 Beschäftigten soll die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten abgeschafft und für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten auf einen Sicherheitsbeauftragten begrenzt werden. Weitere Beauftragte im Arbeitsschutz sollen abgeschafft werden. Schriftformerfordernisse im Arbeitsschutz sollen durch Textform bzw. elektronische Form ersetzt werden.
- Paket 2: KMU-Checks einführen, zukunftsfeste Prävention im SGB VII
(Initiierung in 2026)
KMU-Checks sollen für geeignete Regeln der staatlichen Arbeitsschutzausschüsse eingeführt werden. Im Arbeitsprogramm der Arbeitsschutzausschüsse soll der Regelrückbau als Thema verankert werden.
- Paket 3: Weitere Bürokratierückbauvorhaben im Laufe der gesamten 21. Legislaturperiode (Initiierung 2027/2028)
Es soll ein breiter Dialog mit den Arbeitsschutzakteuren darüber stattfinden, inwiefern arbeitsschutzrechtliche Instrumente noch weiter vereinfacht, flexibilisiert und digitalisiert werden können (u.a. bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen oder Arbeitsschutzausschüssen (ASA)), ohne das Schutzniveau abzusenken
Dazu nimmt der Jurist eine erste Bewertung vor: „Mit dem Vorschlag zur Reform bei den Sicherheitsbeauftragten geht das BMAS einen richtigen Schritt und leistet einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau. Die Sicherheit bleibt gewährleistet – entscheidend ist gelebter Arbeitsschutz mit Gefährdungsbeurteilung als zentralem Instrument, nicht ein bürokratisches Beauftragtenwesen.
Das BMAS-Konzept setzt wichtige Impulse für einen effizienteren Arbeitsschutz. Positiv sind die klare Ausrichtung auf Bürokratieabbau, Digitalisierung und Entlastung von KMU. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßt den begonnenen Prozess für einen modernen, praxisnahen Arbeitsschutz. Jetzt gilt es, Tempo zu machen: Der Handlungsbedarf ist groß und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. “ Großes Potential, so Baumann, liege in Vereinfachungen bei der oft zu bürokratisch geregelten Gefährdungsbeurteilung sowie bei starren jährlichen Unterweisungsintervallen und den eng getakteten Intervallen für den Arbeitsschutzausschuss (ASA). „Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zügig umgesetzt und in enger Abstimmung mit der Wirtschaft weiterentwickelt werden – nicht erst 2027/2028. Die BDA wird den Prozess des Bürokratierückbaus weiter aktiv begleiten, die entwickelten Vorschläge aus dem BDA-Forderungskatalog in den politischen Prozess einbringen.“