Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, hat der Rat der EU die Omnibus-I-Richtlinie zur Vereinfachung u.a. der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsbericht-Erstattungsrichtlinie (CSRD) formal angenommen. Der angenommene Text entspricht dem vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung vom 16. Dezember 2025 gebilligten Text. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.
Am 26. Februar 2026 wurde die Omnibus-I-Richtlinie zur Vereinfachung u. a. der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) sodann im EU-Amtsblatt veröffentlicht (s. Anlage). Damit tritt die Richtlinie am 18. März 2026 in Kraft.
Nächste Schritte erläutert der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Vorschriften, die die CSRD und die ihr zugrunde liegenden Rechtsakte anpassen, müssen bis zum 19. März 2027 umgesetzt werden. Für die CSDDD gilt eine im Vergleich zur „Stop-the-Clock“-Richtlinie verlängerte Umsetzungsfrist bis zum 26. Juli 2028. Unternehmen müssen die neuen CSDDD-Anforderungen ab 26. Juli 2029 einhalten. Die deutschen Arbeitgeber fordern eine sofortige Anpassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in Deutschland, insbesondere mit Blick auf die Schwelle von 5.000 Beschäftigten.“
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