21 Juli Änderung bei DHL-Zustellung führt (wieder) zu Anscheinsbeweis beim Einwurf-Einschreiben
Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. hatte bereits im Mai auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zum Anscheinsbeweis bei einer Zustellung durch Einwurf-Einschreiben informiert. Die Entscheidung hätte dazu führen können, die Bedeutung des Kommunikationsmittels Einwurf-Einschreiben weitgehend zu entwerten.

Der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert: „Die DHL Group soll hierauf reagiert und das „Scan-Verfahren“ bei der Zustellung mittels Einwurf-Einschreiben nachgebessert haben. Folgende Änderungen sollen danach vorgenommen worden sein: Der Einwurf soll nach dem Scan durch den Zusteller zusätzlich digital bestätigt sowie mit der Unterschrift und einer Bestätigung der Einlage im Scanner dokumentiert werden.“
Das bisherige Verfahren, so der Jurist weiter, das vor dem Zweiten Senat des BAG streitgegenständlich war, sah dagegen nur eine Unterschrift des Zustellers auf dem Display seines Scanners vor dem Einwurf der Sendung vor. Darüber hinaus soll die Zustelldokumentation in Zukunft weiter verbessert und präzise Zeitangaben bei der Haustürzustellung ermöglicht werden. Seine Bewertung: „Durch die vorgenommenen Änderungen am Zustellverfahren sollte nach unserer Auffassung zumindest der Status quo wiederhergestellt und ein Anscheinsbeweis des Arbeitgebers für den Zugang der Sendung möglich sein, wenn das Zustellverfahren per Scan-Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Durch die zusätzliche Dokumentation des Zustellers nach dem Einwurf der Sendung in die Empfangsvorrichtung sollte die Kritik des BAG an der Aussagekraft des Auslieferungsbelegs nicht mehr haltbar sein, da nun der Einwurf – objektiv richtig – dokumentiert wird. Es bleibt abzuwarten, wie das BAG – und ggf. der BGH – die Vermutungswirkung eines solchen Einschreibens künftig bewerten. Der Kritik des BAG in seinem Urteil ist mit dieser Änderung nach unserer Auffassung der Boden entzogen. “