Aktualisierte Handlungshilfe für Arbeitgeber – „Der Einsatz von Mitarbeitern in Europa“

In den vergangenen Jahren wurden die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben für die Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Staaten immer weiter verschärft. Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. kritisiert, dass sich Unternehmen einem wahren Flickenteppich unterschiedlichster nationaler Melde- und Dokumentationsvorschriften ausgesetzt sehen. AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann sagt: „Diese Situation führt inzwischen sogar dazu, dass der Aufwand bei der Entsendung von Arbeitnehmern für Unternehmen oft kaum noch in einem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis steht.“

Deshalb erhalten die AGV-Mitglieder den von METALL NRW in Kooperation mit einigen Schwesterverbänden und dem Dachverband GESAMTMETALL erstellten Leitfaden „Der Einsatz von Mitarbeitern in Europa – Handlungshilfe für Arbeitgeber“ (Stand September 2024) als Hilfestellung bei der Bewältigung dieser Vorgaben. Wichtig zu wissen, dass aufgrund regelmäßiger Änderungen die Handlungshilfe fortlaufend aktualisiert und um (gesetzliche) Neuerungen ergänzt wird.

Baumann: „Die Handlungshilfe soll die Unternehmen dabei unterstützen, die sehr komplexen Vorgaben für den Einsatz von Mitarbeitern in der EU besser zu überblicken und einhalten zu können. Zur Vereinfachung der Materie wurde an der grundlegenden Systematik des 4-Säulen-Modells festgehalten und die Arbeitgeberpflichten anhand dieses Modells dargestellt und erläutert. Es wurden zahlreiche gesetzliche Änderungen in die Handlungshilfe und die einzelnen Länderblätter eingearbeitet, vor allem im Hinblick auf nationale Melde- und Dokumentationspflichten sowie Arbeitsbedingungen und Entgeltbestimmungen. “