01 Aug Aktualisierter Leitfaden zum Hinweisgeberschutz
Der Schutz von Hinweisgebern beschäftigt die Gesetzgebung nun schon seit einigen Jahren. Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. verdeutlicht, hat die Europäische Union die rechtliche Grundlage für den Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“) mit der Richtlinie 2019/1937/EU geschaffen, die der deutsche Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen hatte. Dazu ergänzend erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Als in der Vereinigung hessischer Unternehmerverbände organisierter Arbeitgeberverband haben wir mit den anderen Verbänden das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz stets abgelehnt. Der Entwurf der Bundesregierung enthielt vollkommen überzogene Forderungen, die für einen ausreichenden Hinweisgeberschutz nicht notwendig waren. Gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit wurde seitens der VhU deutlich gemacht, dass die ursprünglich vorgesehene Einrichtung eines anonymisierten Melde- und Kommunikationskanals vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen unverhältnismäßige hohe technische und finanzielle Anforderungen gestellt hätte und der oft mitschwingende Generalverdacht gegen Unternehmen nicht hinnehmbar ist. “
Baumann betont, dass durch eine Vielzahl politischer Aktivitäten der Verbände im Bund und im Land Hessen das Inkrafttreten des deutschen Gesetzes hinausgezögert und einige aus Arbeitgebersicht kritische Punkte abgemildert werden konnten. „So ist es auch nicht mehr verpflichtend, eine anonyme Meldestelle einzurichten. Dennoch bringt das nun verabschiedete Gesetz für die betroffenen Unternehmen viel und unnötigen Aufwand mit sich. Die Umsetzungsfrist ist wie erwartet kurz. “
Damit ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) 02.07.2023 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt haben alle Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem und eine interne Meldestelle im Unternehmen vorzuhalten, an die sich hinweisgebende Personen wenden können. Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Unternehmen ab 50 Beschäftigte sind ab Dezember 2023 betroffen. Ziel des Gesetzes ist es, Whistleblower vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Hinweisgebende Personen sollen angstfrei auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können. Ab Dezember 2023 ist ein Bußgeld bei Verstoß gegen die Einrichtungspflicht vorgesehen.
Abschließend verdeutlicht der AGV-Jurist: „Die aktuellen Entwicklungen hat HESSENMETALL zum Anlass genommen, den Leitfaden zur EU-Whistleblower-Richtlinie in Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Hornung von SKW Schwarz Rechtsanwälte (Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbH) zu überarbeiten. Die 2. Auflage des Leitfadens legt den Fokus auf die Besonderheiten des deutschen Gesetzes zum Hinweisgeberschutz und enthält darüber hinaus einen FAQ-Katalog zu den wichtigsten arbeits- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie eine Checkliste zur Implementierung eines Hinweisgeberschutzsystems. Wir danken an dieser Stelle HESSENMETALL für die Zurverfügungstellung des Leitfadens .“