Wie es von Seiten des Arbeitgeberverbandes Osthessen e.V. heisst, ist das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs am 11. November 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit trete die Anhebung der Midijob-Grenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro zum 1. Januar 2023 in Kraft.