Aufenthaltstitel bei Weiterbeschäftigung von ukrainischen Staatsangehörigen

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, wurde mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung nun geregelt, dass die am 01. Februar 2024 noch gültigen Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländerinnen und Ausländer automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert werden. Eine Umschreibung des Titels durch die Ausländerbehörden ist hierfür nicht erforderlich.  Dies bestätige ein Schreiben des Bundesinnenministeriums

Dazu betont AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Vom Bundesinnenministerium wird ausdrücklich auf Anschlussmöglichkeiten hingewiesen. Ein Wechsel in einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit bietet für Personen mit einem Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz die Möglichkeit eines über 2025 hinaus sicheren Aufenthaltsstatus.“