Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat Bundesarbeitsminister Heil darüber informiert, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die eigentlich bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 2. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Der Politiker hat dazu eine Aufhebungsverordnung angekündigt. Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Damit wird es ab Anfang Februar 2023 keine branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz mehr geben.“

Darüber hinaus sei die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel am 16. Dezember 2022 durch den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) nicht beschlossen worden. „In der Konsequenz hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) nun auf seinen Internetseiten klargestellt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, trotz ihrer Aufführung in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, kein weiteres Mal überarbeitet werden soll und damit die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ohne sie untersetzende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bleibt.“