Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 25. Mai 2022: Neue hessische Regeln

Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. hatte es bereits angekündigt und nun liegt die Entscheidung vor: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ist ab sofort außer Kraft gesetzt. Die Politik hat beschlossen, diese Verordnung nicht zu verlängern.

Dazu erläutert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Mit dem Auslaufen der Arbeitsschutzverordnung tritt ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel außer Kraft, da die Arbeitsschutzregel an die Laufzeit der Corona-ArbSchV geknüpft ist. Bislang bestehende Hygienekonzepte, die allein auf der Arbeitsschutzverordnung basierten, haben damit die Rechtsgrundlage verloren. Nach Auslaufen der Corona-ArbSchV gelten nur noch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).“

Allein über die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bestehe noch die Möglichkeit, weiterhin Corona-Infektionsgefahren am Arbeitsplatz mit entsprechenden betrieblichen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Ohne Eingriff in Grundrechte, so Baumann, sei hierbei vor allem an die Organisation der Arbeit zu denken. Abstandsregeln und Trennscheiben im Arbeitsbereich seien aufgrund der arbeitgeberseitigen Organisationshoheit weiter möglich.

„Nicht mehr als rechtlich sicher sind darüber hinausgehende Maßnahmen zu beurteilen. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zum Tragen von Masken und mögliche 3G-Zutrittsschranken für Beschäftigte. Zwingende Vorgaben bzw. Hilfestellungen gibt es hierfür seitens des Gesetzgebers nicht mehr. Allein auf der Basis einer Betriebsvereinbarung ist es nach unserer Auffassung nicht möglich, in das durch das Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht, das auch durch das Tragen einer Maske berührt wird, einzugreifen.“

Demgegenüber habe die hessische Landesregierung ihre Corona-Schutzverordnung um weitere vier Wochen verlängert. Das bedeute in der Praxis: Für Pflegepersonal und in Bussen und Bahnen gelte weiterhin eine Maskenpflicht. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen bleibe zudem die Testpflicht für Personal und Besucher bestehen. Manfred Baumann: „Die Verordnung gilt nun bis zum 22. Juni. Zwar gibt es, nach Auskunft von Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), einen positiven Trend mit sinkenden Neuinfektionen und weniger schweren Verläufen in den Kliniken, mit Blick auf die bevorstehende Zeit werde man aber die Basisschutzmaßnahmen beibehalten.“