Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sein Merkblatt zur A1-Bescheinigung aktualisiert.
Der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert dazu: „Das Merkblatt hebt die bestehenden Rechtsrisiken bei der Beantragung der A1 Bescheinigung hervor und stellt ausdrücklich fest, dass eine rechtssichere Auskunft über die Handhabung der A1 Bescheinigung in anderen Mitgliedstaaten nicht möglich ist. Dies ist außerordentlich bedauerlich, da damit die für einen freien Wirtschaftsverkehr notwendige Rechtssicherheit nicht gegeben ist .“ Klargestellt werde zudem, dass auch bei kurzfristigen und kurzzeitigen Dienst- und Geschäftsreisen A1-Bescheinigungen beantragt werden müssen.
Der Jurist: „Die Verbände haben sich gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dafür eingesetzt, den Zugang zu Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf der BMAS-Webseite durch eine verbesserte Struktur zu erleichtern. In der neuen EU-Legislaturperiode muss die Arbeitsmobilität jedoch grundlegend vereinfacht werden: Bürokratische Hürden bei der Arbeitsmobilität müssen abgebaut und die Prozesse verschlankt werden.“