Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bezieht sich in seinem aktuellen Rundschreiben auf den Brexit, der bereits im März 2020 vollzogen worden ist und noch im selben Jahr, im Dezember 2020, auch noch ein Abkommen zur künftigen Zusammenarbeit zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union Ende Dezember 2020 geschlossen wurde. Dennoch weist AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann darauf hin, dass sich die Regeln in der Folgezeit insbesondere im Rahmen der Einführung des „Global Business Mobility“-Systems im Vereinigten Königreich immer wieder geändert haben. „Dies betrifft insbesondere die Erfordernisse eines Arbeitsvisums im Vereinigten Königreich bzw. in Deutschland. Dementsprechend wurde die Brexit-Checkliste für Personalabteilungen vom Verband GESAMTMETALL grundlegend überarbeitet und aktualisiert.“ Darin enthalten sind die wesentlichen aktuellen Bestimmungen, die für den Arbeitseinsatz im Vereinigten Königreich bzw. in Deutschland zu beachten sind.