11 Aug. Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Befugnisserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hat das Bundeskabinett am 6. August 2025 anliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Befugnis-Erweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege beschlossen. Es handelt sich um das bisherige „Pflegekompetenzgesetz (PKG)“.
Wesentlicher Inhalt des beigefügten Entwurfs
Gegenüber dem Referentenentwurf des Pflegekompetenzgesetzes (PKG) ergeben sich kurz zusammengefasst insbesondere die folgenden Änderungen:
- Das Nachweisverfahren zur Elterneigenschaft wird nachgeschärft.
- Der verlängerte Anspruch auf Kinderkrankengeld wird für das Jahr 2026 fortgeführt – jeweils längstens 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil bzw. 30 Tage für Alleinerziehende.
- Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld soll für Personen aus dem Ausland nach einer neuen Berechnungsmethode gestaltet werden.
- Bei Maßnahmen zur Stärkung der Prävention sollen nun auch ambulante Pflegedienste eingebunden werden.
- Statt konkreter Vorgaben zur Anzahl der Pflegeberater, die von den Pflegekassen einzusetzen sind, sollen die Pflegekassen jetzt zunächst eine Bedarfserhebung durchführen. Hierzu soll der GKV-Spitzenverband Kriterien erarbeiten.
- Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen in Zukunft monatlich den Betrag von 42,00 € nicht übersteigen. Zuschüsse sollen auf 4.180,00 € je Maßnahme begrenzt werden.
- Es wird klargestellt, dass nur solche digitalen Pflegeanwendungen finanziert werden, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen aufgenommen wurden. Die Pflegekasse hat anschließend eine Prüfung und ggf. Bewilligung vorzunehmen.
- Um das Verfahren zur Ermittlung des ortsüblichen Entlohnungsniveaus zu überprüfen, soll das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die Wirkung des Verfahrens bis Ende 2025 evaluieren und bis Mitte 2026 Vorschläge für Vereinfachungen erarbeiten.
- Der Prüfrhythmus von Pflegeeinrichtungen wird bei guter Qualität verlängert.
- Formulare und Vorgaben sollen überprüft und digitalisiert werden.
Erste Bewertung
Einige der erfolgten Änderungen gehen in die richtige Richtung. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird sich weiterhin für Verbesserungen einsetzen. Die Weiterführung des verlängerten Kinderkrankengeldes ist kritisch zu sehen und sollte zurückgenommen werden. Die Verlängerung gilt aber mit Blick auf die verschiedenen Kommissionen zur Begrenzung der Beitragsbelastung ausdrücklich nur für ein Jahr.
Der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann betont abschließend: „Der Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren steht noch nicht fest. Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. informiert über den weiteren Verlauf.“