25 Mai Aktualisierte Handlungsempfehlung zu Hinweisgeberschutzsystemen
Bereits in der Rundmail vom 12.05.2023 hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitgeteilt, dass der Bundesrat dem sogenannten „Hinweisgeberschutzgesetz“ zugestimmt hat. Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann dazu ausführt, werde das Gesetz zum überwiegenden Teil einen Monat nach Verkündung in Kraft treten, voraussichtlich Ende Juni. „Das Gesetz hat durch die Änderungen im Vermittlungsverfahren Verbesserungen erfahren. Die von der BDA unterstützte Anrufung des Vermittlungsausschusses war notwendig, um einem angemessenen Hinweisgeberschutz näher zu kommen.“
Dennoch: Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Fragen erörtert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) anhand des anliegenden aktualisierten FAQ-Papiers. Dazu sagt der Jurist: „Ziel ist es, Hilfestellungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu leisten. Dabei orientieren sich die Aktualisierungen an den beschlossenen Änderungen aufgrund der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses.“ Zur Umsetzung der Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes in der betrieblichen Praxis erarbeite die BDA derzeit eine Kommentierung. „Die Kommentierung wird in der Schriftenreihe BDAktuell mit dem Titel „Hinweisgeberschutz in der Praxis“ erscheinen und bietet Arbeitgebern weitere Unterstützung, den betrieblichen Hinweisgeberschutz zu gestalten.“