Corona-Pandemie: Arbeitsplatzbezogene Informationen nach jüngster Bund-Länder-Konferenz

Aktuell möchte der Arbeitgeberverband Osthessen. e.V die Frage beantworten, was im Nachgang zur Bund-Länder-Konferenz zukünftig mit den zurzeit geltenden arbeits- und arbeitsplatzbezogenen Schutzregeln geschieht. Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert, stelle sich die Situation wie folgt dar:

1. Zutrittsregeln zum Betrieb

Der in § 28b Abs. 1 IfSG geregelte Zutritt (sogenannte 3G-Regelung) zu den Betrieben ist zeitlich befristet auf den 19.03.2022. Der Bundestag kann durch im Bundesgesetzblatt bekanntzumachenden Beschluss diese Frist um bis zu drei Monate verlängern. Erfolgt die Verlängerung nicht, läuft die 3G-Regelung am Arbeitsplatz mit dem 19.03.2022 aus.

2. Hygienekonzepte am Arbeitsplatz

Auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beinhaltet Regelungen für Betriebe bezüglich Maßnahmen zur Kontaktreduktion, Gefährdungsbeurteilung und betrieblicher Hygienekonzepte. Ferner sind Regelungen zur Tragung von Masken und zur Testangebotspflicht gegenüber den Arbeitnehmern enthalten. Auch diese Regelung und damit auch die Testangebotspflicht ist zum Ablauf des 19.03.2022 zeitlich befristet und tritt danach außer Kraft.
Eine Verlängerung kann das Arbeitsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung für einen befristeten Zeitraum, der spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite endet, bestimmen.

3. Landesverordnungen

Nach § 32 IfSG werden Landesregierungen ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, um die Pandemie zu bekämpfen. Auch diese Regelungsbefugnis ist für die Dauer der Feststellung der epidemischen Lage befristet.

Da die epidemische Lage mit Ablauf des 25.11.2021 geendet hat, kommen diese Maßnahmen derzeit nicht zur Anwendung.

28a IfSG Abs. 8 ermöglicht auch nach Ende der festgestellten epidemischen Lage landesrechtliche Maßnahmen. Diese sind aber an das Bestehen einer konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Covid-Krankheit geknüpft.

Manfred Baumann: „Über die weitere rechtliche Entwicklung werden wir selbstverständlich weiterhin informieren.“