24 Mrz Deutsche Unternehmen von „höherer Gewalt“ durch Krieg betroffen?
Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bezieht vor dem aktuellen Hintergrund des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine Stellung zu möglichen Umständen eines „Falles von höherer Gewalt“ für deutsche Unternehmen. Danach zeitige der Konflikt vielfache, oftmals auf den ersten Blick nicht immer direkt erkennbare Auswirkungen entlang der Lieferkette, die auch durch behördliche Anordnungen oder Sanktionen bedingt seien. Diese könnten dazu führen, dass die wirtschaftlichen Betätigungen von Unternehmen zumindest erschwert oder gänzlich unmöglich werden.
Die Unternehmen und ihre Vorlieferanten könnten etwa von den folgenden Problemstellungen betroffen sein:
– militärische Handlungen
– gestörte oder unterbrochene Lieferketten und Logistik
– Personalengpässe
– unkalkulierbare, die wirtschaftliche Existenz gefährdende Kostensteigerungen
– Sanktions- oder Embargobestimmungen
– unterbrochene Zahlungsströme
– gestörte oder unterbrochene Kommunikation
– Reisebeschränkungen für Mitarbeiter
Dazu erläutert der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Diese Umstände können – wie auch die Corona-Pandemie – möglicherweise einen Fall höherer Gewalt darstellen, weshalb viele Unternehmen sogenannte Force Majeure-Klauseln in ihren Lieferverträgen vorsehen. Eine international einheitliche Definition des Begriffs der höheren Gewalt („Force Majeure“ oder „Acts of God“) gibt es jedoch nicht. Im deutschen Recht wird der Begriff der höheren Gewalt aufgrund der unterschiedlichen Regelungszwecke in den jeweiligen Regelungskreisen unterschiedlich definiert. Es kommt deshalb insbesondere auf die privatrechtlichen Vereinbarungen an. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu zuletzt noch grundsätzlich festgestellt, dass es sich bei höherer Gewalt um ein ‚von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes, auch durch äußerste vernünftige Weisen zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis‘ handelt.“ Eine Aufbereitung der Problemstellungen finde sich, nach Auskunft von Manfred Baumann, auf den Internetseiten der IHK Stuttgart und der IHK München.