Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: praktische Hilfestellung für Arbeitgeber

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. nochmals betont, koste die verpflichtende Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Unternehmen allen Beteiligten viel Kraft und Zeit. Daher wurden als Unterstützung weitere Informationen gebündelt, um einen erfolgreichen Start der eAU der Arbeitgeber zum 1. Januar 2023 zu gewährleisten.

 Dazu führt AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann aus: „Neben vielen nützlichen Links und einem Erklärfilm zur eAU, stellt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter anderem auf ihrer Website zum Download auch einen Flyer zum Ablauf der eAU, einen Kurzleitfaden für Unternehmen und ein Musterschreiben zur Information an Beschäftigte zur Verfügung.“  

Den Erklärfilm sowie weitere hilfreiche und weiterführende Hinweise finden Interessenten auf der Website der BDA über:

www.arbeitgeber.de/elektronische-arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung