Die Entscheidung, was im Einzelfall konkret als Arbeitszeit zu werten ist (Rufbereitschaft, Dienstreise, Wegezeit etc.) löst in den Unternehmen erhebliche Unruhe aus. Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darstellt, seien zahlreiche Anfragen zu dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022. eingegangen. Dazu liegt jetzt eine Ausarbeitung von unternehmer nrw vor, mit der möglichst knapp und praxisgerecht über die grundlegenden Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes – im Lichte der aktuellen Entscheidung des BAG – informiert werden soll.