Entwurf zu überarbeiteten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Bezug nimmt der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. auf seine Mitteilungen zur zurzeit im Bundesarbeitsministerium stattfindende Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Danach soll die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nach dem 19. März 2022 in geänderter Form ein weiteres Mal verlängert werden.

Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann darstellt, solle in diesem Zusammenhang ebenfalls die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel verlängert werden und die in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung geforderten Maßnahmen konkretisiert werden. „Die eigentlich für gestern dazu vorgesehene Kabinettsbefassung zur Verordnung hat aber nicht stattgefunden. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll dies nun am 16. März 2022 erfolgen.“

Das Bundesarbeitsministerium habe der entsprechenden Arbeitsgruppe des ASTA einen ersten Vorschlag für eine überarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel unterbreitet, welcher in Abstimmung mit den weiteren Ausschüssen – besonders des für Arbeitsmedizin und biologische Arbeitsstoffe –  bearbeitet werden solle. Alle weiteren Ausschüsse seien per Umlaufverfahren beteiligt. Die zu der Überarbeitung zugehörige Projektskizze „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, Berücksichtigung der Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und weitere Anpassungen vor dem Hintergrund einer geänderten Infektionslage“ liefert der Arbeitgeberverband Osthessen nachfolgend. „Projektlaufzeit sind drei Wochen. Als Begründung für die Überarbeitung werden die weiterhin hohen Infektionszahlen benannt und das Risiko, an Long-COVID zu erkranken.“

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordere, so Manfred Baumann, auch weiterhin, dass

– es einen Gleichklang zwischen gesellschaftlichen Öffnungsschritten und Erleichterungen für die Unternehmen geben muss,

– die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel nicht über Basismaßnahmen AHA+L sowie ein Hygienekonzept hinausgehen darf,

– insbesondere die Testangebotspflicht gestrichen wird,

-am Ende ein kurzer, für die Betriebe einfach verständlicher Maßnahmenkatalog vorliegt.