Wie aus einer Mitteilung des Arbeitgeberverbandes Osthessen e.V. hervorgeht, hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände ihre FAQ zum Kurzarbeitergeld aktualisiert. Hintergrund dazu ist die Veröffentlichung der vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung am 28.09.2021 im Bundesgesetzblatt – in Kraft getreten ist diese Verordnung am 29.09.2021.
Des Weiteren weist insbesondere der Geschäftsführer Manfred Baumann darauf hin, dass die für die Region zuständigen Arbeitsagenturen für das Kurzarbeitergeldabrechnungsverfahren eine Expertentelefonschaltung eingerichtet haben. „Wer Fragen hat, kann sich direkt an dieses Expertentelefon wenden, erreichbar unter der Rufnummer 0561-701-1170.“
Ebenfalls weist Baumann darauf hin, dass bei Anzeigen von Kurzarbeit nicht mehr die Corona-Situation zur Begründung ausreicht. „Infolge der inzwischen eingetretenen Lockerungen ist es wieder erforderlich, bei Anzeigen von Kurzarbeit zur Begründung auch zur Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer und zu den voraussichtlichen Ausfallstunden unbedingt Angaben zu machen,“ verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer.