FAQ Einsatz von KI-Agenten; Digital Omnibus on AI – FAQ-Papier der BDA Regelungen EU AI Act

Die Industrie steht unter erheblichem Innovations- und Effizienzdruck, so beschreibt es der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. in seinem Rundschreiben.

„Globale Lieferketten, volatile Märkte, Fachkräftemangel und steigende Anforderungen an Nachhaltigkeit und Qualität zwingen Unternehmen dazu, ihre Prozesse kontinuierlich zu optimieren“, heißt es dazu . „In diesem Kontext“, so verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann, „gewinnt auch künstliche Intelligenz (KI) zunehmend an Bedeutung. Ein aktueller Trend ist hierbei insbesondere der Einsatz von sogenannten KI-Agenten, also KI, die mehr oder weniger autonom – und unabhängig von einer vorherigen menschlichen Eingabe – handeln kann. Sie gelten als nächste Evolutionsstufe intelligenter Automatisierung und versprechen nicht nur Effizienzgewinne, sondern auch eine höhere Resilienz und Flexibilität in industriellen Abläufen. “

Der Einsatz von KI-Agenten sei für Unternehmen nicht nur technologisch attraktiv, sondern auch rechtlich anspruchsvoll. Wer frühzeitig in rechtssichere Strukturen investiere, kann Wettbewerbsvorteile sichern und regulatorische Risiken minimieren.

Der Jurist gibt Tipps: „Um die Mitgliedsunternehmen dabei bestmöglich zu unterstützen, hat HESSENMETALL zusammen mit der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte und der Technischen Universität Darmstadt FAQ als Hilfestellung für den Einsatz von KI-Agenten herausgegeben und der VhU zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat HESSENMETALL in Zusammenarbeit mit der Kanzlei SKW Schwarz die wesentlichen Änderungen, die sich durch den „Digital Omnibus on AI“ ergeben, für die Mitgliedsunternehmen zusammengefasst und der VhU dankenswerterweise zur Verfügung gestellt.“ Der sogenannte „Digital Omnibus on AI“ bring e gewisse Erleichterungen für Unternehmen mit sich. Beschlossen worden seien insbesondere zeitliche Verschiebungen bei Hochrisiko-KI, Anpassungen der Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, Erweiterung der verbotenen KI-Praktiken sowie Vereinfachungen für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Änderungsverordnung zur KI-Verordnung ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Die Änderungen betreffen auch einzelne Antworten in den bestehenden FAQ zur KI-Verordnung und in den eingangs genannten FAQ zum Einsatz von KI-Agenten. Die Europäische Kommission hat darüber hinaus Leitlinien zur Umsetzung der Transparenzpflichten gemäß Art. 50 KI-VO veröffentlicht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat daraufhin ihr FAQ-Papier zu den arbeitgeberrelevanten Regelungen der KI-VO entsprechend aktualisiert. Sie erhalten das Papier mit den gelb markierten Änderungen in der Anlage.

Die wesentliche Änderungen sind:

Das aktualisierte Papier enthält Ergänzungen und Konkretisierungen zu:

  • KI-Kompetenzen nach Art. 4 KI-VO
  • Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO
  • Umsetzungsfristen