FAQ-Papier zum Mindestlohnerhöhungsgesetz

Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung steigt der gesetzliche Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro pro Arbeitsstunde. Darauf weist der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. hin. Zusätzlich sehe das Gesetz Änderungen im Bereich der Mini- und Midijobs vor. Mit dem erstellten FAQ-Papier möchte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) häufig gestellte Fragen beantworten und Hinweise zu den Neuregelungen geben.

Dazu kritisiert AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Mit der politischen Anhebung des Mindestlohns greift der Staat zum zweiten Mal nach dessen Einführung in die tarifautonome Lohngestaltung der Sozialpartner ein. Hunderte von Lohngruppen, die durch Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften gemeinsam vereinbart wurden, verlieren ihre Gültigkeit. Stärkung der Tarifbindung sieht anders aus.“

Die Betriebe stünden bereits aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine vor schweren wirtschaftlichen Herausforderungen. „Dass durch den gesetzlichen Mindestlohn jetzt teils ganze Lohngitter neu verhandelt werden müssen, ist in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage eine weitere schwere Hypothek. In Zukunft muss die Mindestlohnkommission wieder eigenständig und ohne staatlichen Druck über die Mindestlohnentwicklung befinden. Eine Rückkehr zur bewährten Anpassungssystematik, unter Berücksichtigung der nachlaufenden Tariflohnentwicklung, ist dabei der einzig richtige Weg.“

Dagegen sei die geplante Anhebung der Minijobgrenze zu begrüßen. Ohne eine Anhebung der Minijobgrenze von heute 450 € auf 520 € wären viele Minijobbende als Folge der gleichfalls geplanten Anhebung des politischen Mindestlohns gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um nicht die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Aus dem gleichen Grund ist auch die geplante Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze sinnvoll und notwendig.

Manfred Baumann führt weiter aus: „Die Erhöhung der Midijob-Grenze auf einen Monatsverdienst von 1.600 € (ab 1. Januar 2023 geplant 2.000 €) verstärkt das Problem der Teilzeitprivilegierung, setzt damit falsche Arbeitsmarktanreize gegen eine Ausweitung der Arbeitszeit und konterkariert so die im Gesetzentwurf genannte Zielsetzung. Statt Midijobs noch stärker zu privilegieren, sollten vielmehr Hindernisse abgebaut werden, die einer Ausweitung der Arbeitszeit entgegenstehen.“