Fremdpersonal im Betrieb – Leitfaden GESAMTMETALL

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hatte GESAMTMETALL zuletzt im März 2025 den M+E-Leitfaden Fremdpersonal im Betrieb umfassend überarbeitet. Aufgrund einer veränderten Weisungslage bei der Bundesagentur für Arbeit war eine erneute Überarbeitung des Leitfadens erforderlich. Dazu erläutert der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Die Bundesagentur für Arbeit hatte in der Fassung der Fachlichen Weisungen aus dem Oktober 2024 erstmalig vertreten, dass auch in Fällen einer nur virtuellen Eingliederung aus dem Ausland heraus eine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung vorliegen könne. GESAMTMETALL hatte sich daraufhin gegenüber der Bundesagentur für Arbeit intensiv für eine Änderung der Fachlichen Weisungen zum AÜG eingesetzt und auf die praktischen Schwierigkeiten sowie die anderslautende herrschende Meinung verwiesen. “ Die Bundesagentur für Arbeit, so der Jurist, sei dieser Argumentation inzwischen gefolgt und ha be in den aktuellen Fachlichen Weisungen (gültig ab 01.10.2025) die falschen Äußerungen zur Anwendung des AÜG bei ausschließlich aus dem Ausland erbrachter sog. Remote-Arbeit gestrichen und ausdrücklich klargestellt, dass in diesen Fällen keine erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.

„Die weiteren Einzelheiten sind dem Leitfaden zu entnehmen, den der Arbeitgeberverband zur Verfügung stellt. Neben der aktuellen Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt die Neuauflage zudem die Fusion der bisherigen Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ zum GVP und die damit verbundene und zum 01.01.2026 gültige Zusammenführung der bisherigen Tarifwerke zu einem einheitlichen Regelwerk. Umfassend dargestellt ist zudem die neue und für die Praxis bedeutsame Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum sog. Konzernprivileg. “