Im Juli 2022 hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darüber informiert, dass der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie gebilligt hat und das Gesetz am 01.08.2022 in Kraft treten wird. Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann ausführt, seien bei Abschluss von Arbeitsverträgen ab dem 01.08.2022 die neuen gesetzlichen Regelungen insbesondere aus dem Nachweisgesetz zu beachten.
„Wir haben dazu in der Kürze der Zeit seit Bekanntwerden der neuen gesetzlichen Vorgaben unsere Musterarbeitsverträge aktualisiert und stellen diese zur Verfügung. Dieses Vertragsmuster entspricht den neuen gesetzlichen Vorgaben. Wir übermitteln grundsätzlich als PDF-Datei; Sie können das Vertragsmuster gerne bei uns als Word-Datei abfordern.“
Zu berücksichtigen sei, so Baumann weiter, dass das Vertragsmuster an den gekennzeichneten Stellen noch zu ergänzen ist.