Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 1. Januar 2022 läuft die Pilotierung des Abrufs der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Arbeitgeber von den Krankenkassen. Ab dem 1. Juli 2022 wird der elektronische Weg obligatorisch. Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, kann der Arbeitgeber in der Übergangsphase (Pilotierung) vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 sowohl nach dem alten als auch dem neuen Verfahren Arbeitsunfähigkeiten abrufen bzw. sich vorlegen lassen. Dazu betont der Geschäftsführer Manfred Baumann: „Alle wichtigen Fragen und Antworten für Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) haben wir zusammengefasst und stellen sicher, dass diese Arbeitsunterlage über die laufende Aktualisierung durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zur Verfügung steht.“