Wie der Arbeitgeberverband Osthessen mitteilt, ist am 23. April die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Neu ist in dieser Fassung die Testangebotspflicht für Arbeitgeber in § 5 der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit mindestens zwei Testangeboten pro Kalenderwoche.
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat branchenübergreifend einen Frage- und Antwortkatalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung für die am 23.04.2021 in Kraft getretene Fassung aktualisiert veröffentlicht. Diesen Katalog stellt der Arbeitgeberverband Osthessen seinen Mitgliedern zur Verfügung.
Dazu verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Der Katalog enthält viele praktische Informationen und arbeitsrechtliche Bewertungen dazu, wie Arbeitgeber die neuen Anforderungen an die Testangebotspflicht umsetzen können.“