Kurzarbeit: – Zölle als wirtschaftliche Ursache für Arbeitsausfall – aktualisierte FAQ der BDA

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. in seinem jüngsten Rundschreiben betont, wirft der derzeit aufkommende Zollkonflikt mit den USA die Frage auf, ob ein durch Absatzschwierigkeiten bedingter Arbeitsausfall zum Bezug von Kurzarbeitergeld berechtigen kann.

Dazu erläutert der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann: „Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit kann Kurzarbeitergeld gewährt werden, wenn Zölle zu einem Rückgang von Aufträgen oder Absatzmärkten führen und dadurch ein wirtschaftlich bedingter Arbeitsausfall entsteht. Voraussetzung ist, dass dieser Ausfall nur vorübergehend ist und nachvollziehbar dargelegt wird, wie im Bezugszeitraum die ursprüngliche Arbeitszeit oder Auslastung wieder erreicht werden kann. Mögliche Maßnahmen zur Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sind beispielsweise die Erschließung neuer Absatzmärkte, eine Anpassung der Preispolitik oder die Erweiterung des Angebots. “ Und weiter betont der Jurist: „Ein bloßes Abwarten auf eine mögliche Abschaffung der Zölle reicht hingegen nicht aus. Darüber hinaus müssen alle weiteren Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld erfüllt sein. So müssen u. a. mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall mit Entgeltausfall von mehr als 10 % ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. “

Die BDA hat ihre FAQ zur Kurzarbeit überarbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Auch die FAQ der BDA greifen den derzeit herrschenden Zollkonflikt auf. Zu finden sind die FAQ auf der Website der BDA. Die aktualisierte Fassung soll als praktische Orientierungshilfe dienen und die umfassenden und regelmäßig aktualisierten FAQ der Bundesagentur für Arbeit (BfA) ergänzen.