Vor dem Hintergrund der Verlängerung von Kurzarbeitergeld-Sonderregelungen im Rahmen des Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine weitere Fachliche Weisung veröffentlicht. Darüber hinaus, so verdeutlicht der Arbeitgeberverband Osthessen e.V., habe die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre FAQ unter Berücksichtigung dieser und der mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes angepassten Regelungen aktualisiert. Diese FAQ zu Kurzarbeit der BDA seien weiterhin unter https://arbeitgeber.de/covid-19/einzusehen. Die Version (Stand 28.03.2022) mit den in Gelb markierten Änderungen stellt der Arbeitgeberverband zur Verfügung.