Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen laufen bis 30.06.2023

Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. mitteilt, hatten Bundesregierung und Bundestag zuletzt Ende September einen erleichterten Kurzarbeitergeldbezug bis zum 31.12.2022 beschlossen. Hierüber hatte der Arbeitgeberverband bereits informiert. Das Bundeskabinett hat nun am 14.12.2022 den Entwurf einer Verordnung über den weiter erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann verdeutlicht dazu: „Damit gelten Sonderregelungen für weitere sechs Monate bis zum 30.06.2023. Diese sind die Absenkung des Mindestquorums auf 10 Prozent sowie Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden sowie die Aufhebung der Vergütungsregelung für Zeitarbeitnehmer für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges und damit Öffnung der Kurzarbeit auch für Leiharbeitnehmer. Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine Änderungen ergeben. Die Verordnung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.“