04 Okt Lieferkettensorgfaltspflichten: Aktuelle Informationen des BAFA
Über die Thematik „Lieferkettensorgfaltspflichten anlässlich von weiteren BAFA-Handreichungen zu dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)“ hatte der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. bereits informiert. Ganz aktuell stehen ergänzende Informationen zur Verfügung. Wie AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann erläutert, habe der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) eine Kurzbewertung formuliert. Der Jurist beschreibt die Ausführungen: „Der BDI stellt klar, dass das BAFA die Angemessenheit und Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Zulieferer in der Handreichung betont, sei wünschens- und unterstützenswert, in der Praxis aber oft nicht umsetzbar. Der Bundesverband geht davon aus, dass nur derjenige Vorgaben von Kunden ablehnen kann, wer die entsprechende Marktmacht und den juristischen Durchblick habe. Doch gerade mittelständische Unternehmen verfügen meist nicht über ausreichende Ressourcen und organisatorischen Strukturen, den ‚Wildwuchs‘ an eingehenden Anforderungen mit dem Gesetzestext und den BAFA-Handreichungen abzugleichen und auf Berechtigung zu prüfen.“
Fazit vom BDI sei daher, dass viele Unternehmen schlicht überfordert sind und daher kostenintensive externe Beratungen und Anwälte für rechtliche Prüfungen beauftragen müssen.“ Darüber hinaus, so heißt es in der Kurzbewertung, steige parallel die Rechtsunsicherheit bei Zulieferern im Ausland immer weiter. Es sei praxisfern, zu erwarten, dass ausländische Unternehmen zunächst in der BAFA-Handreichung nachlesen, welchen Anforderungen sie laut deutschem Gesetz tatsächlich nachkommen müssen und welchen nicht. Manfred Baumann betont abschließend: „Deutlich effektiver als immer mehr Zusatzerklärungen herauszugeben, wären offizielle Anerkennungen von Brancheninitiativen sowie eine Safe Harbour Regelung, sei es über einen Negativlistenansatz oder in Form einer Positivliste für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen in Regionen mit funktionieren Rechts- und Schutzsystemen, wie etwa innerhalb der EU. Enttäuschend ist, dass die Bundesregierung die Lieferkettenregulierung im Eckpunktepapier für ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz vollständig ausspart, obwohl die Aufwandsreduzierung dieses Gesetzes im Rahmen der vom Bundesjustizministerium durchgeführten Verbändeabfrage in den Zuständigkeitsbereichen des Bundeswirtschafts- und Bundesarbeitsministeriums als jeweils prioritär wichtigster Vorschlag mit dem größten Entlastungspotential genannt wurde.“
Hinweis
Einen Überblick über alle bisherigen Handreichungen und sonstige Unterstützungsangebote finden Sie unter: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick
Wie vom BDI und anderen Wirtschaftsverbänden lange gefordert, findet sich dort neuerdings auch der BAFA-Fragebogen zum Download und eine Linksammlung mit Informationen zum Ratifizierungsstand der Staaten zu den in der Anlage des LkSG aufgeführten Übereinkommen.