Der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. hatte bereits Anfang Februar über das Mutterschaftsanpassungsgesetz berichtet. Das Gesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können.
Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei Wochen bis maximal acht Wochen. Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann mitteilt, ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit ist das Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft.