Ganz aktuell hat der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darüber informiert, dass die neu erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung seit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist und am 7. April 2023 außer Kraft gesetzt wird. Als einzige Änderung zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist, so verdeutlicht AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann, sei nur ein allgemeiner Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erfolgt, es werde jedoch kein Datum der Veröffentlichung genannt. „Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die die jetzt in Kraft tretende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren soll, wird im zuständigen Gremium des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) erarbeitet. Am 13. Oktober 2022 wird eine Sitzung des Gremiums dazu stattfinden.“