Ganz aktuell hat der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. darüber informiert, dass die neu erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung seit 1. Oktober 2022 in Kraft getreten ist und am 7. April 2023 außer Kraft gesetzt wird. Als einzige Änderung zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist, so verdeutlicht AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann, sei nur ein allgemeiner Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel erfolgt, es werde jedoch kein Datum der Veröffentlichung genannt. „Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die die jetzt in Kraft tretende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren soll, wird im zuständigen Gremium des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) erarbeitet. Am 13. Oktober 2022 wird eine Sitzung des Gremiums dazu stattfinden.“
Diese Seite nutzt ausschließlich Cookies, die der vollen Funktionalität der Website dienen. Dennoch benötigen wir laut den aktuellen DSGVO-Vorschriften auch hierfür Ihre Zustimmung.