Sozialstaatskommission – Abschlussbericht zur Sozialstaatsreform

Wie der Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes e.V., Manfred Baumann, verdeutlicht, hat die Kommission zur Sozialstaatsreform am 27.01.2026 ihren Abschlussbericht bekanntgegeben. Mit 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern soll eine Reform möglich sein, die spürbare Erleichterungen bringt, Verwaltung vereinfacht und digitalisiert.

Danach stehen folgende Themenfelder im Fokus:

  • Neusystematisierung der Sozialleistungen: Aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kinderzuschlag und Wohngeld soll ein einheitliches Sozialleistungssystem geschaffen werden. Dabei soll eine Binnendifferenzierung eingeführt werden, wonach Leistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums und Leistungen zur Vermeidung eines Existenzsicherungsbedarfs abgegrenzt werden. Damit können verschiedene Gruppen unterschiedlich behandelt werden, während Rechtsbegriffe wie der Einkommensbegriff vereinheitlicht werden. Die Kommission empfiehlt, perspektivisch weitere Leistungen einzubeziehen. Für erwerbsfähige Personen sollen ausschließlich die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen oder zugelassene kommunale Träger) und für nicht erwerbsfähige Personen die Kommunen zuständig sein. Aus vier Behördensträngen werden nur noch zwei. Für diese Reform ist nach Einschätzung der Kommission keine Grundgesetzänderung notwendig. Nur für eine einheitliche Verwaltungsstruktur wäre eine Änderung von Art. 91e Grundgesetz nötig. Persönliche Beratung vor Ort soll durch eine Erstanlaufstelle für alle Sozialleistungen gestärkt werden.
  • Verbesserung von Erwerbsanreizen: Damit sich eine Ausweitung der Arbeitszeit lohnt, sollen kleine Einkommen stärker und höhere Einkommen weniger stark angerechnet werden. Statt 100 € sollen nur die ersten 50 € anrechnungsfrei sein. Bis zu einer Grenze, z. B. Minijob-Grenze, soll die Transferentzugsgrenze auf 80 – 90 % angehoben und ab dann auf 70 – 80 % abgesenkt werden. Damit die Zahl der Leistungsberechtigten nicht zu stark steigt, sollen die Transferentzugsraten nach Haushaltstypen differenziert werden. Die Anreize durch den Minijob sollen geprüft werden. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger an eine umfassendere Beschäftigung geknüpft wird.
  • Rechtsvereinfachung: Einkommensbegriffe im Sozialrecht sollen vereinfacht, ein modularer Einkommensbegriff entwickelt und digitaltauglich gestaltet werden. Weitere zentrale Rechtsbegriffe und Altersstufen sollen vereinheitlicht und Leistungen stärker pauschaliert werden. Der Geltungsbereich von Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen soll erweitert und ggf. erhöht werden. Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen einfacher und bürokratieärmer ausgestaltet, das Kindergeld automatisiert ausgezahlt und der Vollzug vom Elterngeld überprüft werden. Der Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen soll ausgeschlossen werden. Jobcenter und die Träger der Sozialhilfe sollen entlastet und die Kosten der Eingliederungshilfe gesenkt werden.
  • Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung: Die Kommission empfiehlt eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung mit dem Deutschland-Stack für die Bereitstellung der Basiskomponenten. Ein digitales Sozialportal soll Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen als One-Stop-Shop bereitstellen. Es soll geprüft werden, inwieweit das Bundesportal und die Sozialplattform hierzu weiterentwickelt werden können. Vorgaben für die Digitalisierung der Sozialverwaltung sollen verbindlich festgelegt werden. Hierfür hält die Kommission eine rechtssichere Ausgestaltung des Art. 91c Grundgesetz für erforderlich. Der Datenaustausch soll verbessert, weitere Register „NOOTS“ (National-Once-Only-Technical-System) angeschlossen und der Anwendungsbereich der IDNr (elfstellige Identifikationsnummer) ausgeweitet werden. Der Sozialdatenschutz soll vereinfacht und Praxischecks und Erprobungen stärker genutzt werden. Ein Expertengremium „Digitalisierung der Sozialverwaltung“ soll die Umsetzung begleiten.


In einer ersten Bewertung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wird herausgestellt, dass die Vorschläge der Sozialstaatskommission die Chance für eine echte Sozialstaatsreform bieten. Es braucht jetzt einen klaren Fahrplan und politischen Mut für notwendige Entscheidungen.

Die Zusammenlegung der vorrangigen und nachrangigen Sozialleistungen wäre tatsächlich eine grundlegende Reform. Es ist sinnvoll, zunächst weiter zwischen Erwerbsfähigen und Nichterwerbsfähigen zu differenzieren, da diese Reform ohne Verfassungsänderung möglich ist. Neben der angestrebten Reform der Geldleistungen bedarf es zusätzlich einer Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitsverwaltung.

Die Reform der Erwerbsanreize hat die richtige Grundausrichtung. Die Unterscheidung nach Haushaltstyp darf die Komplexität nicht zu stark erhöhen. Das Ziel, den Zugang von EU-Ausländern zu Sozialleistungen an eine umfangreichere Erwerbstätigkeit zu knüpfen, ist richtig, die Umsetzung auf europäischer Ebene jedoch anspruchsvoll.

Zur Rechtsvereinfachung sowie zur Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung enthält der Bericht gute Vorschläge, die in vielen Bereichen auf der föderalen Modernisierungsagenda und der Zukunftsinitiative der Arbeits- und Sozialministerkonferenz aufbauen. Die Stärkung von NOOTS, die weitergehende Nutzung der IDNr und ein vereinfachter Sozialdatenschutzes werden die Digitalisierung wesentlich voranbringen. Ein einheitlicher Einkommensbegriff vereinfacht auch die Entgeltabrechnung für Arbeitgeber. Da es bei dieser Reform um steuerfinanzierte Geldleistungen geht, müssen alle Aufwände auch für die notwendige IT aus Steuermitteln finanziert werden.

Abschließend betont Manfred Baumann: „Für schnell umsetzbare Maßnahmen in den Handlungsfeldern Rechtsvereinfachungen sowie Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung soll bis Mitte bzw. Ende 2027 die Gesetzgebung abgeschlossen werden. Für die weiteren Empfehlungen soll innerhalb von sechs Monaten eine Roadmap erarbeitet werden. Für die Neusystematisierung der Sozialleistungen soll in den nächsten sechs Monaten ein Konzept erarbeitet und gemeinsam mit der Reform der Erwerbsanreize bis Ende 2027 umgesetzt werden. Wir informieren Sie über die weiteren Entwicklungen und Umsetzungsschritte. “