Ganz im Sinne eines schnellen Überblicks hat der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. eine Tabelle zu den Details der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung zusammengestellt. Aufgeführt sind darin die künftig geltenden Regelungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Wie der AGV-Geschäftsführer Manfred Baumann dazu mitteilt, sei die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung nach jetziger Rechtslage bis einschließlich 25.05.2022 gültig.
Hierfinden Sie die Tabelle zur geänderten Verordnung.
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