09 Juni BAG-Urteil: Übliche Freistellungsklauseln im Arbeitsvertrag unwirksam
Wie der Arbeitgeberverband Osthessen e.V. erläutert, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25. März 2026 entschieden, dass eine Arbeitsvertragsklausel, die den Arbeitgeber pauschal dazu berechtigt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, unwirksam ist.Dazu verdeutlicht der AGV-Geschäftsführer...